Ja, für eine diätologische Behandlung in Österreich benötigen Sie in den meisten Fällen eine ärztliche Überweisung bzw. Zuweisung. Ob diese rechtlich zwingend erforderlich ist und ob Kosten übernommen werden, hängt von Ihrer Situation ab:

Wenn Sie eine Erkrankung oder einen Krankheitsverdacht haben (z. B. Diabetes, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Bluthochdruck, Übergewicht oder Magen-Darm-Beschwerden), schreibt das Gesetz eine ärztliche Anordnung (Überweisung) zwingend vor.