ÖGK und BVAEB haben die Bewilligungspflicht ausgesetzt. Du kannst mit der Überweisung direkt die Therapie starten.

Als Versicherter der SVS wird offiziell eine Bewilligung verlangt, für gewöhnlich ist eine nicht bewilligte Überweisung aber kein Problem.

Bist du bei der KFA versichert, ist eine Bewilligung jedenfalls notwendig.

Bitte frag im Falle selbst bei deiner Versicherung nach.